Hätten Sie gedacht, dass ein Bettgitter bereits eine Freiheitseinschränkende Maßnahme sein kann?
Sind Sie sicher, dass Sie Ihrem Angehörigen mit einer Freiheitseinschränkenden Maßnahme wirklich helfen?
Sind Sie sich bewusst, dass der angestrebte Schutz vor Verletzungen letztendlich das Verletzungsrisiko erhöhen kann?
Menschenrechte müssen fixiert werden – Menschen nicht!
Freiheitseinschränkende Maßnahmen (FeM)
Hierunter verstehen Fachleute „alle Maßnahmen, die die körperliche Bewegungsfreiheit einschränken und die nicht vom Betroffenen selbständig entfernt werden können und/oder den Zugriff auf den eigenen Körper verhindern.“
Diese Einschränkungen sind so gravierend, dass der Gesetzgeber vorschreibt, dass jede einzelne vom zuständigen Amtsgericht genehmigt werden muss.